Wieso muss die Untersuchung sein?
Die gesundheitliche Eignung ist durch eine ärztliche Bescheinigung gemäß Anhang 9 nachzuweisen. Die dieser Bescheinigung zugrunde liegende Untersuchung ist nach dem DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Untersuchungen G 31 von einem Arbeitsmediziner durchzuführen. Nachuntersuchungen sind jeweils vor Ablauf von 12 Monaten durchzuführen.
Nach den aktuellen Rechtsnormen der Arbeitsmedizin handelt es sich hierbei jedoch nicht mehr um die "alte" G31 Untersuchung, sondern um eine Pflichtvorsorge bei Arbeiten im Überdruck nach der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).
