Tauch- und Hyperbarmedizin



Tauchtauglichkeitsuntersuchungen für Rettungstaucher (DGUV Regel 105-002)

  • Wieso muss die Untersuchung sein?

    Die gesundheitliche Eignung ist durch eine ärztliche Bescheinigung gemäß Anhang 9 nachzuweisen. Die dieser Bescheinigung zugrunde liegende Untersuchung ist nach dem DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Untersuchungen G 31 von einem Arbeitsmediziner [...] durchzuführen. Nachuntersuchungen sind jeweils vor Ablauf von 12 Monaten durchzuführen.


    Nach den aktuellen Rechtsnormen der Arbeitsmedizin handelt es sich hierbei jedoch nicht mehr um die "alte" G31 Untersuchung, sondern um eine Pflichtvorsorge bei Arbeiten im Überdruck nach der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).

  • Wann müssen vorgezogene Untersuchungen durchgeführt werden?

    Eine vorzeitige Untersuchung ist erforderlich

    • nach jedem Tauchunfall,
    • nach jedem Tauchgang, bei dem gesundheitliche Störungen auftraten,
    • wenn vermutet wird, dass der Taucher bzw. die Taucherin den Anforderungen für das Tauchen nicht mehr genügt; dies gilt insbesondere nach schwerer Erkrankung oder Unfallfolgen,
    • auf Wunsch des Tauchers bzw. der Taucherin. 
  • Welche Untersuchungsinhalte sind vorgeschrieben?

    • Allgemeine Untersuchung im Hinblick auf die Tätigkeit als Einsatztaucher
    • Urinstatus (Mehrfachstreifen: Eiweiß, Zucker, Gallenfarbstoffe, Blut, Leukozyten)
    • nach Ermessen der Arztes: Röntgenaufnahme des Thorax 
    • Lungenfunktionsprüfung (Spirometrie)
    • Leistungstestung, z.B. mit Fahrradergometer
    • Blutdruckmessung, Pulsfrequenz in Ruhe und sofort nach Belastung
    • Blutbild
    • Inspektion der äußeren Gehörgänge und der Trommelfelle