Eignungsbeurteilungen
Rechtssicherheit für Arbeitgeber – Schutz für Arbeitnehmer
Klarheit schaffen: Vorsorge vs. Eignung
Oft werden arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen verwechselt. Dabei verfolgen sie völlig unterschiedliche Ziele. Wir sorgen für die korrekte Einordnung und Durchführung in Ihrem Betrieb.
Dient dem individuellen Gesundheitsschutz und der Beratung. Sie ist oft Pflicht für den Arbeitgeber anzubieten, aber das Ergebnis ist vertraulich (nur "teilgenommen"). Ziel: Erkrankungen verhindern.
Dient dem Nachweis, dass eine Person körperlich/geistig in der Lage ist, eine Tätigkeit sicher auszuführen (Fremdschutz/Selbstschutz). Der Arbeitgeber erhält das Ergebnis ("geeignet" / "nicht geeignet").
Häufige Eignungsuntersuchungen
Fahr- & Steuertätigkeiten (früher G25)
Sinnvoll für Sicherheit in Lager und Logistik. Untersucht werden Mitarbeitende, die Flurförderzeuge (Gabelstapler), Krane oder Erdbaumaschinen bedienen. Fokus liegt auf Sehvermögen, räumlicher Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit.
Arbeiten mit Absturzgefahr (früher G41)
Für Tätigkeiten in der Höhe (z.B. Maststeiger, Hochregallager, Dacharbeiten). Überprüft werden insbesondere der Gleichgewichtssinn, das Herz-Kreislauf-System und die Schwindelfreiheit, um schwere Unfälle zu vermeiden.
Atemschutzgeräte (früher G26.3)
Eine der körperlich anspruchsvollsten Untersuchungen. Notwendig für Feuerwehrleute, Grubenwehren oder Chemiewerker, die schweren Atemschutz tragen. Beinhaltet Lungenfunktion, Belastungs-EKG und umfassende körperliche Checks.
Offshore-Eignung
Spezielle Eignungsnachweise für Arbeiten auf Plattformen oder in Windparks auf hoher See (z.B. nach internationalen Standards wie OGUK). Hier gelten besonders strenge Kriterien aufgrund der isolierten Lage.
Nacht- & Schichtarbeit
Untersuchung auf gesundheitliche Bedenken gegen Nachtarbeit. Hier geht es vor allem um Schlafstörungen, Magen-Darm-Erkrankungen und die generelle psychophysische Belastbarkeit im veränderten Biorhythmus.
Strahlenschutz
Für Personen, die beruflich ionisierender Strahlung ausgesetzt sind (Kategorie A/B). Strenge jährliche Überwachung zur Vermeidung von strahlenbedingten Gesundheitsschäden.
Eignungsuntersuchungen greifen in das Persönlichkeitsrecht ein und bedürfen daher einer klaren Rechtsgrundlage (z.B. spezielle Gesetze, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag) sowie der Einwilligung des Mitarbeitenden. Wir beraten Sie gerne zur rechtssicheren Umsetzung in Ihrem Unternehmen.
