Betreuungsformen in der Arbeitsmedizin

Betreuungsformen in der Arbeitsmedizin

Die Wahl der richtigen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 ist entscheidend für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und die Erfüllung Ihrer Pflichten.

Klassisches Modell:
Grundbetreuung & Betriebsspezifische Betreuung


Dies ist das traditionelle und in den meisten Fällen wirtschaftlich sinnvollste Betreuungsmodell. Es gliedert sich in zwei klar definierte Bereiche:

1. Die Grundbetreuung (Fixer Zeitaufwand)

Die Grundbetreuung deckt die ständigen Aufgaben ab. Der Zeitaufwand ist klar geregelt und hängt von der Gefährdungsgruppe Ihres Betriebes ab:

Gruppe Gefährdung Einsatzzeit (Std./Jahr/Mitarbeiter*) Beispiele
I Hoch 2,5 Stunden Bau, Chemie, Pflege
II Mittel 1,5 Stunden Fahrzeugbau, Gastgewerbe
III Gering 0,5 Stunden Büro, Handel, Verwaltung

*Summenwert für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit gemeinsam.

2. Die Betriebsspezifische Betreuung (Anlassbezogen)

Diese Betreuungsform wird anlassbezogen aktiviert, wenn besondere Gefährdungen oder Ereignisse dies erfordern. Dies umfasst zwingend die Arbeitsmedizinischen Vorsorgen nach ArbMedVV.

Regelmäßige Gefahren (z.B. Vorsorge) Betriebliche Veränderungen (z.B. Umbau) Externe Entwicklung (z.B. neue Vorschriften) Betriebliche Aktionen (z.B. Gesundheitstage)

Alternative Bedarfsorientierte Betreuung


Die Alternative Bedarfsorientierte Betreuung ist ausschließlich für Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten zugelassen. Hier übernimmt der Unternehmer nach Schulung bei der Berufsgenossenschaft die Grundbetreuung selbst.

Besondere Anforderungen:

Aktive Einbindung: Der Unternehmer muss an einer Erstschulung sowie regelmäßigen Fortbildungen teilnehmen.
Eigenverantwortung: Der Unternehmer entscheidet selbst, wann er externe Beratung (Betriebsarzt/Fachkraft) benötigt.
Unternehmerpflicht: Der Unternehmer muss selbst an der Schulung teilnehmen. Diese Pflicht ist nicht deligierbar.

Wichtige Grenze & Hinweis

Bei Überschreitung von mehr als 50 Beschäftigten ist die ABD nicht mehr zulässig. Es muss auf das Klassische Modell umgestellt werden. Die ABD macht aus betriebswirtschaftlicher Sicht oft keinen Sinn im Vergleich zum Standardmodell.

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