
Denken Sie rechtzeitig an die Untersuchung zur Verlängerung Ihres Führerscheins. Eine ärztliche Bescheinigung wird im Regelfall 12 Monate ab Ausstellung von den Fahrerlaubnisbehörden anerkannt. Eine verspätete Verlängerung kann u.U. eine Untersuchung wie bei Neuausstellung erfordern.
Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Welche Untersuchung benötige ich?

Untersuchungsinhalte
Unsere Preise orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Gutachten
Rechtliche Basis der verkehrsmedizinischen Untersuchung ist der §11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Bestehen Zweifel, dass eine Person geistig oder körperlich für den Straßenverkehr geeignet ist, kann die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten verlangen. Das gilt sowohl, wenn Sie Ihren Führerschein erst noch machen wollen, als auch beim Umtausch des Dokuments.
Mit unserem Sachverstand im Gebiet sind wir Ihr fachkundiger Ansprechpartner in Sachen Fahreignung und Führerscheinerteilung und -verlängerung.