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Verkehrsmedizin

Sicherheit auf allen Wegen – Amtliche Untersuchungen nach FeV

Verantwortung am Steuer

Berufskraftfahrer tragen eine besondere Verantwortung. Ob Gütertransport oder Personenbeförderung: Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) schreibt regelmäßige Untersuchungen vor, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Wir führen diese Checks effizient und rechtssicher durch – gerne auch direkt in Ihrem Betrieb.

Führerscheinklassen & Inhalte

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LKW (Klassen C, CE, C1)

Für die „Könige der Straße“. Die Untersuchung ist alle 5 Jahre zur Verlängerung der Fahrerlaubnis notwendig. Sie umfasst den allgemeinen körperlichen Check sowie die Untersuchung des Sehvermögens (Gesichtsfeld, Schärfe).

Anlage 5.1 & 6 FeV
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Bus (Klassen D, DE)

Höchste Anforderungen für den Personentransport. Neben dem körperlichen Check und dem Sehtest ist hier zusätzlich ein psychometrischer Leistungstest (Reaktion, Orientierung) bei der Ersterteilung sowie ab dem 50. Lebensjahr Pflicht.

Anlage 5.1, 5.2 & 6 FeV
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Taxi & Mietwagen (P-Schein)

Zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist neben der ärztlichen Untersuchung auch der Nachweis der besonderen Belastbarkeit erforderlich. Dieser Leistungstest ist bei Erstantrag und ab dem 60. Lebensjahr obligatorisch.

Fahrgastbeförderung
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Psychometrie (Leistungstest)

Ein computergestütztes Verfahren zur Überprüfung von Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentration und Aufmerksamkeitsspanne. Wir nutzen moderne Testsysteme (z.B. Corporal/Vistec), die keine PC-Kenntnisse erfordern.

Anlage 5.2 FeV
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Erweiterter Sehtest

Mehr als nur "Buchstaben lesen". Für Berufskraftfahrer prüfen wir zusätzlich das Gesichtsfeld (Perimetrie), das Dämmerungssehen, die Blendempfindlichkeit sowie das Farb- und Stereosehen.

Anlage 6 FeV
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Ärztliche Untersuchung

Der Basis-Check zum Ausschluss verkehrsrelevanter Erkrankungen. Fokus liegt auf Herz-Kreislauf-System, Diabetes mellitus (Zuckererkrankung) und neurologischen Auffälligkeiten, die eine plötzliche Fahruntüchtigkeit auslösen könnten.

Anlage 5.1 FeV