Arbeitsmedizinische Vorsorge

Gesundheit schützen, Rechtspflichten erfüllen 

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein zentraler Baustein moderner Prävention im Betrieb. Sie dient der Früherkennung und Verhütung von Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Gesundheitsstörungen und schafft Klarheit darüber, ob bei bestimmten Tätigkeiten eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht. Damit trägt sie aktiv zur Gesunderhaltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei. 


Gleichzeitig handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht: Je nach Tätigkeit und Gefährdungslage ist Vorsorge als Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge oder Wunschvorsorge umzusetzen. Grundlage bildet stets die Gefährdungsbeurteilung, die Arbeitgeber rechtlich verpflichtet, angemessene Maßnahmen einzuleiten. 


Die arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst: 

  • die Beurteilung der Wechselwirkungen von Arbeit und Gesundheit, 
  • individuelle arbeitsmedizinische Aufklärung und Beratung, 
  • Untersuchungen, soweit sie für die Beratung erforderlich sind, 
  • sowie die vertrauliche Beratung des Arbeitgebers unter Wahrung von Datenschutz und ärztlicher Schweigepflicht. 


Ein wesentliches Merkmal ist die ständige Rückkopplung: Erkenntnisse aus der Vorsorge fließen direkt in die Gefährdungsbeurteilung und andere Arbeitsschutzmaßnahmen zurück. So entsteht ein dynamisches System, das sowohl die Gesundheit der Beschäftigten schützt als auch die Rechtssicherheit des Unternehmens gewährleistet


Wichtig: Die Nichteinhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben kann zu empfindlichen Bußgeldern und behördlichen Sanktionen führen. Arbeitsmedizinische Vorsorge ist daher nicht nur ein Beitrag zur Gesundheit, sondern auch ein entscheidender Faktor für die rechtliche Absicherung jedes Unternehmens.