Reisemedizin

Ihre Mitarbeiter müssen dienstlich in das Ausland?


Sie sollten dabei beachten, dass dazu eine Vorsorge bei "Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen" ( Anhang Teil 4, Abs. 1 ArbMedVV ) als Pflichtvorsorge vor Antritt der Reise stattfinden muss.


Wir beraten Sie hinsichtlich der dort zu beachtenden Gesundheitsgefahren und führen, wo angezeigt, die empfohlenen Impfungen direkt in Ihrem Betrieb durch. Wir sind zugelassene Gelbfieberimpfstelle.


Nach der Reise wird bei Bedarf eine Vorsorge für Reiserückkehrer angeboten.