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Feuerwehruntersuchungen

Der Dienst bei der Feuerwehr stellt extreme Anforderungen an Körper und Geist. Ob unter schwerem Atemschutz, am Steuer des Löschfahrzeugs oder bei der Höhenrettung: Wir sorgen mit fundierten Untersuchungen dafür, dass Ihre Einsatzkräfte gesund bleiben und sicher zurückkehren.

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Atemschutztauglichkeit G26.3

Die wichtigste und anspruchsvollste Untersuchung für Feuerwehrleute. Sie prüft die Eignung für das Tragen von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten (Gewicht > 5kg). Ziel ist es, Herz-Kreislauf-Versagen unter Belastung auszuschließen.

  • Belastungs-EKG (Ergometrie)
  • Lungenfunktion (Spirometrie)
  • Röntgen-Thorax (nach Indikation)
  • Seh- & Hörtest
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Führerscheinuntersuchung Klasse C/CE

Wer Löschfahrzeuge bewegt, trägt besondere Verantwortung. Wir führen die ärztliche und augenärztliche Untersuchung gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) durch – für die Ersterteilung oder Verlängerung.

  • Gesichtsfeldprüfung (Perimetrie)
  • Dämmerungssehen
  • Allgemeiner Check-up
  • Reaktionstest (falls erforderlich)
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Höhentauglichkeit G41

Essenziell für Drehleitermaschinisten und Höhenretter der Feuerwehr. Wir überprüfen das Gleichgewichtsorgan und das Herz-Kreislauf-System, um Schwindelfreiheit und Sicherheit in der Höhe zu gewährleisten.

  • Gleichgewichtsprüfung
  • Herz-Kreislauf-Check
  • Neurologische Orientierung
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Maschinisten & Geräteführer G25

Für Maschinisten, die Pumpen, Aggregate oder Flurförderzeuge bedienen. Der Fokus liegt auf der räumlichen Wahrnehmung, dem Sehvermögen und der Reaktionsfähigkeit.

  • Räumliches Sehen
  • Sehschärfe & Gesichtsfeld
  • Reaktionsvermögen
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Feuerwehrtaucher G31 / GTÜM

Spezialuntersuchung für Einsatztaucher. Aufgrund des hohen Umgebungsdrucks gelten hier strengste Kriterien für HNO, Lunge und Herz, um Barotraumata zu vermeiden.

  • Druckausgleichsprüfung
  • Große Spirometrie
  • Belastungs-EKG

Untersuchungsintervalle nach DGUV V49

Für Atemschutzgeräteträger der Gruppe 3 (Gerätegewicht > 5 kg, z.B. Pressluftatmer) gelten gesetzlich vorgeschriebene Fristen für die wiederkehrende Eignungsfeststellung:

📅 3 Jahre
Bis zum 50. Lebensjahr Wiederholung alle 36 Monate
📅 1 Jahr
Ab dem 50. Lebensjahr Wiederholung alle 12 Monate

Wichtig: Nach einer schweren Erkrankung (z.B. mehr als 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit, Lungenentzündung, Herzprobleme) oder bei körperlichen Beeinträchtigungen ist eine vorzeitige Nachuntersuchung zwingend erforderlich.

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