Psychische Belastung - Risikobeurteilung

Psychische Belastung – der Schritt der Risikobeurteilung

Psychische Belastungen bei der Arbeit müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ebenso berücksichtigt werden wie körperliche Gefährdungen. Ziel ist eine sichere und gesunde Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Hier erfahren Sie, wie Ermittlung und Beurteilung systematisch erfolgen.

1. Ermittlung der psychischen Belastung

Für die Erfassung der Belastungssituation stehen grundsätzlich drei methodische Wege zur Verfügung, die oft kombiniert werden:

  • Beobachtung / Beobachtungsinterview: Geschulte Personen oder Analyseteams beurteilen die Tätigkeit von außen.
  • Mitarbeiterbefragung: Einsatz standardisierter Fragebögen zur Erfassung des subjektiven Erlebens der Beschäftigten.
  • Moderierter Analyseworkshop: Beschäftigte, Führungskräfte und Experten erarbeiten gemeinsam Belastungsschwerpunkte und Lösungen.

Die 5 Schlüsselfaktoren:
Besonderes Augenmerk liegt auf Arbeitsintensität, Arbeitszeit, Handlungsspielraum, sozialen Beziehungen (insb. zu Vorgesetzten) und Arbeitsumgebungsbedingungen (z. B. Lärm).

2. Beurteilung der Ergebnisse

Nach der Datenerhebung stellt sich oft die Frage: Wann wird eine Belastung zur Gefährdung? Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) empfiehlt drei Beurteilungsmaßstäbe:

  • Instrumente mit Schwellenwerten: Nutzung von Verfahren, die wissenschaftlich begründete Grenzwerte vorgeben (z. B. Ampelsysteme).
  • Empirische Vergleichswerte: Abgleich der eigenen Ergebnisse mit Branchen- oder Berufsgruppen-Benchmarks.
  • Beurteilung im Workshop: Die Betroffenen diskutieren und bewerten die ermittelten Belastungen selbst unter fachkundiger Moderation.

3. Anwendung der Risikomatrix

Ähnlich wie bei physischen Gefahren kann auch bei psychischen Faktoren eine Risikomatrix zur Priorisierung helfen. Das Risiko (R) berechnet sich dabei aus der Eintrittswahrscheinlichkeit (W) und der Schwere der Folgen (F).

Risiko (R) = Eintrittswahrscheinlichkeit x Negative Beanspruchungsfolgen

Risikogruppe (Score) Risiko-Einstufung Erforderliche Maßnahmen
12 – 24 Hoch Grundlegende organisationsbezogene Maßnahmen dringend notwendig.
3 – 8 Mittel Verhaltens- und verhältnisbezogene Maßnahmen notwendig.
1 – 2 Gering Verhaltensbezogene Maßnahmen oft ausreichend.
0 Kein Risiko Keine zusätzlichen Maßnahmen notwendig.

Die Eintrittswahrscheinlichkeit bezieht sich darauf, wie häufig ein negativer psychischer Faktor (z. B. Zeitdruck, Konflikte) auftritt (nie bis häufig). Die Folgen reichen von kurzfristigen Symptomen (z. B. leichte Ermüdung) bis hin zu extremen gesundheitlichen Schäden.

Wichtiger Hinweis zur Umsetzung:
Eine Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliges Ereignis, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Nach der Beurteilung müssen Maßnahmen entwickelt, umgesetzt und auf ihre Wirksamkeit kontrolliert werden.

Quelle: Zusammenfassung basierend auf DGUV Information 206-026.